Rücktrittsbedingungen
Es gilt das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht bis 14 Tage nach der Buchung.
Bis zum im Anmeldeformuar zum jeweiligen Kurs angegebenen Datum ist ein Rücktritt unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € möglich.
Nach dem im Anmeldeformular angegebenen Datum ist ein Rücktritt ist ein Rücktritt unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € und Rückzahlung der bis dahin geleisteten Zahlung der Kursgebühr nur dann möglich, wenn sich ein Ersatzteilnehmer findet.
Kosten für eine Leihharfe fallen nur bei tatsächlicher Nutzung an.
Die Rücktrittsbedingungen gelten auch in Fällen von Krankheit oder höherer Gewalt.
Der Abschluss einerSeminarrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Sollte der Kurs nicht genügend verbindliche Anmeldungen haben, behalte ich mir eine Absage vor.
Bei Absage bedingt durch Krankheit oder höhrere Gewalt seitens der Kursleitung entfällt der Kurs.
Alle bis dahin an mich gezahlten Kursgebühren werden dann zurückerstattet.
Weitere Kosten können nicht erstattet werden.
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Rücksichtsregeln
Corona spielt mittlerweile keine besondere Rolle mehr. Dennoch sollten die in der Pandemiezeit erlernten Rücksichtsregeln generell für ALLE Infektionskrankheiten gelten:
Bei akut auftretenden heftigen Infekt-Symptomen (auch bei anderen Erregern außer Corona) ist von einer Teilnahme aus RÜCKSICHTNAHME AUF ALLE ANDEREN TEILNEHMENDEN BITTE abzusehen.
Unterdrückung durch Medikamente verhindert nicht die Ansteckung anderer Anwesender.
Haftung
Teilnehmer und Kursleiterin haften für Schäden an Gegenständen und Instrumenten oder andere Schäden am Kursort, die er selbst verursacht hat. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird angeraten.
Weitere Schadensersatzansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Kursleiterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kursleiterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.