Stefanie Bieber

Einfach mitspielen - nach Gehör

Die Harfe als Begleitinstrument für Songs, Melodien und Gruppenimprovisation

Harfenspielkurs am 14.11.2026 in Viersen

Lerne, wie Du Dich ohne Noten oder Leadsheets zu einer Gruppe musizierender Menschen hinzugesellen kannst und Dich nach Gehör mit Deiner Harfe einbringst. 

  • Tonart und Taktart eines Stückes oder einer Melodie nach Gehör erkennen 
  • Akkordwechsel: wo und welche?
  • machbare, passende Begleitmuster finden
  • Was ist beim Begleiten von Melodieinstrumenten zu beachten?
  • Wie kann ich mich spontan zu einer Gruppe musizierender Menschen gesellen?

Voraussetzungen

  • vollständig beklappte Harfe
  • Kenntnis der Tonnamen und ihrer Lage auf dem Instrument
  • Grundlagen des Fingersatzes (Einlegen, Fingerbezifferung)
  • Kenntnisse von Dreiklängen und Umkehrungen, Akkordverbindungen mit kurzen Wegen sowie Tonarten und Klappeneinstellungen (siehe dazu die entsprechenen Harfen-Basic-Kurse im Shop)
  • Quint-Griff (z.B. C-G), Quint-Quart-Griff (z.B. C-G-C)
  • Gruppenkompatibilität
  • Geduld mit sich selber und anderen

Der Kurs ist nicht für Neueinsteiger oder Anfänger mit geringen Vorkenntnissen geeignet.

Organisatorisches

Kursort:

Ankes Wohnzimmer
Uhlandstraße 18
41747 Viersen

Kurszeiten:

Samstag, 14.11.2026
10:00-13:00 Kurs mit kurzer Pause
13:00-14:30 Mittagspause
14:30-18:00 Kurs mit Kaffeepause

Teilnehmerzahl:

6-8

Essen und Getränke

Wasser, Kaffee und Tee stehen vor Ort zur Verfügung. Für das Mittagessen können wir gemeinsam zu einer nahegelgenen Bewirtungsstätte laufen. Eigene Getränke, Snacks und Gebäck für die Pausen zwischendruch können gerne mitgebracht werden

Kursgebühr:

Frühbucherpreis bei Zahlung bis 13.08.2026: 145 €, bei Zahlung nach ab dem 14.08.2026 165 €

Die Kursgebühr beinhaltet die Kursteilnahme, schriftliche Kurmaterialien und die Nebenkosten der Kursleiterin für Anfahrt und Raumnutzung.

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Stefanie Bieber

Bitte mitbringen

  • vollbeklappte Harfe

  • Stimmschlüssel und Stimmgerät mt Tonabnehmerclip

  • Schreibzeig für eigene Notizen

  • ggf Aufnahmegerät

  • warme Socken oder Hausschuhe

  • alles, was Du sonst zu bruachen glaubst.

  • Notenständer werden nicht benötigt
     

Ausfallregelung und Rücktrittsbedingungen

Sollte eine Durchführung des Kurses vor Ort auf Grund einer Erkrankung der Kursleiterin oder durch höhere Gewalt nicht möglich sein, wird der Kurs entweder auf einen anderen Termin verschoben oder abgesagt. Sollte eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich sein, erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Es gilt das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Buchungsdatum.

Danach gilt: Bis zum 13.08.2026 ist ein Rücktritt unter Einbehaltung einer Bearbeitunsggebühr von 40 € möglich. Nach dem 13.08.2026 ist ein Rücktritt unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr von 40 € nur dann möglich, wenn der Kurs durch einen anderen Teilnehmer voll besetzt werden kann.

Die Rücktrittsbedingungen gelten auch in Fällen von Krankheit oder höherer Gewalt. 

Der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung bzw Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


Rücksichtsregeln

Corona spielt mittlerweile keine besondere Rolle mehr. Dennoch sollten die in der Pandemiezeit erlernten Rücksichtsregeln generell für ALLE Infektionskrankheiten gelten:

Bei akut auftretenden heftigen Infekt-Symptomen (auch bei anderen Erregern außer Corona) ist von einer Teilnahme aus RÜCKSICHTNAHME AUF ALLE ANDEREN TEILNEHMENDEN BITTE abzusehen.

Unterdrückung durch Medikamente verhindert nicht die Ansteckung anderer Anwesender.


Haftung

Teilnehmer und Kursleiterin haften für Schäden an Gegenständen und Instrumenten oder andere Schäden am Kursort, die er selbst verursacht hat. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird angeraten.

Weitere Schadensersatzansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Kursleiterin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kursleiterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.


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